Der Benzol-Ausstoss und die übermässige Ozonbelastung in der Schweiz sollen verringert werden. Deshalb übernimmt die Schweiz die Abgasvorschriften der EU für Benzin betriebene Arbeitsgeräte wie etwa Motorsägen. Der Bundesrat habe deshalb am 18. Juni 2010 beschlossen, dass die Anforderungen der EU-Abgasrichtlinie 2002/88/EG in die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) aufgenommen werden, wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) mitgeteilt hat. Als Arbeitsgeräte gelten mobile Geräte mit Benzinmotoren mit einer Leistung unter 19 Kilowatt, wie zum Beispiel Rasenmäher, Motorsägen oder Laubbläser. Damit würde sichergestellt, dass die in der Schweiz neu in Verkehr gesetzten Geräte in Zukunft deutlich weniger Kohlenwasserstoff-Emissionen (VOC-Emissionen) verursachen, so das Bafu.
Ferner wurde der im Sommerhalbjahr geltende Grenzwert für den Dampfdruck für Benzin-BioethanolGemische in der LRV befristet bis zum 30. September 2015 heraufgesetzt. Der Bundesrat hatte bereits Ende Januar 2010 entschieden, die LRV dahingehend anzupassen. Dieser Entscheid werde mit der nun genehmigten Änderung umgesetzt, schreibt das Bafu. Die geänderte Luftreinhalteverordnung tritt am 15. Juli 2010 in Kraft. Für neue Arbeitsgeräte gilt eine Übergangsfrist bis 1. Januar 2011.
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